Vergewaltigung wieder vor Gericht
Ein Weiler soll 2009 die 17-jährige Freundin seiner Tochter in einem Nachtclub vergewaltigt haben.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WEIL AM RHEIN. Erneut verhandelt wird seit Dienstag am Landgericht in Freiburg der Fall eines 43-jährigen Mannes aus Weil. Im Juni 2012 hatte die dritte Große Strafkammer ihn der Vergewaltigung einer 17-jährigen Freundin seiner Tochter in den Räumen eines Nachtclubs in Weil schuldig gesprochen und zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Berufung des 43-Jährigen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Februar 2013 das Urteil aufgehoben und zu erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Freiburg zurückverwiesen.
Seit Dienstag müssen nun die Richter der zweiten Großen Strafkammer den Fall komplett neu verhandeln. Laut Anklage soll der 43-Jährige an einem Freitag im April oder Mai 2009 spät nachts seine Tochter in Begleitung ihrer Freundin von Weil nach Binzen ...