Vergewaltiger muss erst mal auf Entzug
Eventuell folgt Haftstrafe.
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WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Der Alkoholiker, der im Dezember und Januar in seiner Waldshuter Sozialwohnung zwei Nachbarinnen gewaltsam zum Sex gezwungen haben soll, muss zunächst für zwei Jahre in eine Entziehungsanstalt. Ob danach die eigentliche vom Schöffengericht verhängte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren noch auf ihn zukommt, hängt von ihm ab.
Das Gericht unter Amtsgerichtsdirektor Heinz Jockers hält den Vorwurf der ...