Urteil

Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg beobachten

Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die baden-württembergische AfD. Zurecht, wie nun das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschieden hat. Die Partei hält das Urteil für absurd.  

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Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband bis auf weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Eine Beschwerde der Partei gegen diese Einstufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ...

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Schlagworte: Markus Frohnmaier, Björn Höcke, Markus Frohmaier

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