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Urteil

Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg beobachten

Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die baden-württembergische AfD. Zurecht, wie nun das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschieden hat. Die Partei hält das Urteil für absurd.  

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Markus Frohnmaier, Vorsitzender des AfD-Landesverbandes Baden-Württemberg  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Markus Frohnmaier, Vorsitzender des AfD-Landesverbandes Baden-Württemberg Foto: Marijan Murat (dpa)

Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband bis auf weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Eine Beschwerde der Partei gegen diese Einstufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim im Eilverfahren zurück. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt "im Phänomenbereich Rechtsextremismus" erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren zurückwies. Diese Entscheidung bestätigte nun der VGH. Das Hauptsacheverfahren ist nach Angaben einer Sprecherin weiter am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig und ruht derzeit. Ob es wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch unklar. Das müsste eine der beiden Parteien beantragen. AfD-Landeschef Markus Frohmaier sagte, man prüfe das.

Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund

"Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes liegen vor", schreibt der VGH in der Begründung der Entscheidung. Weil Mitglieder der AfD für "einen ethnischen Volksbegriff" einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Zudem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen.

AfD-Landeschef nennt Begründung des Urteils "nur noch absurd"Der Landeschef der Südwest-AfD kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs scharf. Die Feststellung des Gerichts, dass die AfD einen ausgrenzenden ethnischen Volksbegriff vertrete, sei "nur noch absurd", sagte Markus Frohnmaier der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. "Die AfD ist so wenig ausgrenzend, dass sie einen Parteivorsitzenden mit rumänischen Wurzeln gewählt hat", so Frohnmaier, der in Rumänien geboren wurde.

"Die AfD möchte keine rechtliche Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund", sagte der Landeschef. Er und viele andere Parteifunktionäre hätten selbst eine Migrationsgeschichte. "Insofern ist es mehr als fragwürdig, dass hier vom Gericht tendenziöse Behauptungen des Verfassungsschutzes unkritisch übernommen werden", kritisierte Frohnmaier.

Die Einstufung als sogenannter rechtsextremistischer Verdachtsfall bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen dürfen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen, Informanten anwerben.

Ähnliches Urteil auch auf Bundesebene Mit der Beobachtung wollen die Verfassungsschützer herausfinden, ob sich der Extremismus-Verdacht erhärtet und die Partei möglicherweise als extremistisch einzustufen ist. Das ist etwa beim Landesverband in Thüringen der Fall. An dessen Spitze steht mit dem Co-Landesvorsitzenden Björn Höcke der prominenteste Vertreter der Rechtsaußen-Strömung der Partei. Die Landesverbände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehörden ganz unterschiedlich beurteilt.

Auf Bundesebene ist die Partei ebenfalls als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Mit einer Klage gegen die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war die AfD Mitte Mai vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

Ressort: Südwest

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Kommentare (9)

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Stefan Kienzler

5152 seit 15. Jul 2020

Michael Tolgerhof,
Die Politik muß die Probleme, die Deutschland hat angehen. Da wären Infrastruktur, Sozialsysteme, Steuervereinfachung, Bürokratieabbau, Gesundheitssystem, Aufarbeitung der Coronazeit, Asylpolitik usw. Der Stillstand und das Aussitzen von Problemen muß beendet werden.

Klaus Dold

469 seit 6. Nov 2013

Zur AfD kann man nur sehr treffend die Zeilen der EAV zitieren aus ihrem Lied von 1991 über „Erzherzog Jörgerl“ auf der CD Watumba:

Wo i geh und steh',
tuat mir mei Herz so weh,

gibt's meiner Seel' an Stich
weil i überall so viel K….. sie'ch!

Schau gern dem Volk auf's Maul
und is' im Staat was faul,

dann foahr' i drein wie er
oder er, na, ihr wisst's scho' wer!

Und mein blauer Schal,
steht für nazi-onal

doch ganz im Vertrau'n,
hinten is' er bisser'l braun!

Heute Kärnten, morgen Österreich
und übermorgen die ganze -


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