Vererben über Grenzen hinweg
Ab 17. August gilt ein neues EU-Erbrecht.
Monika Hillemacher & dpa
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Menschen, die ihr Testament machen wollen oder eins gemacht haben, sollten sich den 17. August merken. Von diesem Tag gilt in Deutschland das neue EU-Erbrecht. Es regelt, welches nationale Recht angewendet wird, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird.
Es ist der Klassiker: Ein Rentnerehepaar verbringt seinen Lebensabend im sonnigen Spanien. Die beiden haben in der alten Heimat ein gemeinsames Testament geschrieben. Der Mann stirbt. Und die Witwe steht vor der Frage, nach welchen Regeln sie erbt: nach ...