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Verantwortung liegt beim Verein

Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 ist gesetzwidrig.  

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WINDEN (em). Im Rahmen der Vereinsterminabsprache räumte Bürgermeister Clemens Bieniger Mitarbeitern des Arbeitskreises Suchtprophylaxe des Landkreises die Möglichkeit ein, vor den Vereinsvorsitzenden das Problem "Alkohol unter 16 Jahren" darzulegen.

Da der Alkoholkonsum unter Jugendlichen zunehme, stelle sich auch die Frage, ob die Vereine sich beim Ausschank auf Festen auf ...

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