Vandalismus auf dem Friedhof
Die Störung der Totenruhe gilt allein schon als Straftatbestand.
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FRIEDENWEILER (ls). Offensichtlich in der Nacht vom Samstag zum Sonntag waren auf dem Friedhofgelände in Friedenweiler Störenfriede unterwegs, die nicht nur die Totenruhe störten, sondern auch Grabschmuck wie Blumen, Kerzenbehälter und sogar Kreuze wahllos aus den Grabstätten rissen und rund um das Gelände, auch auf dem Parkplatz verstreuten.
Die ersten Anrufe von Friedhofsbesuchern, welche den ...