Recht

"Väter" von Kuckuckskindern bekommen Geld zurück

Väter können geleistete Zahlungen an sogenannte "Kuckuckskinder" zurückfordern. Allerdings müssen sie sich dabei an Fristen halten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ob  ein Kind tatsächlich das eigene, l...anchen Fällen  nur vor Gericht klären.  | Foto: gosphotodesign - Fotolia
Ob ein Kind tatsächlich das eigene, leibliche ist, lässt sich in manchen Fällen nur vor Gericht klären. Foto: gosphotodesign - Fotolia
Wenn ein Vater feststellt, dass das Kind, das er jahrelang liebevoll aufgezogen und für dessen Bedürfnisse er gesorgt hat, überhaupt nicht sein eigenes ist, bricht für die Betroffenen meist eine Welt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel