Richterspruch

Urteil zu Vorratsspeicherung: Gegen überflüssige Sammelwut

Das Verfassungsgericht hat die bestehende Form der Vorratsdatenspeicherung gekippt. Die kommenden Monate werden zeigen: Sicherheit ist auch ohne das Sammeln riesiger Mengen von Bürgerdaten möglich.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht eingreifen. Die Richter haben die so genannte Vorratsdatenspeicherung gestoppt, eines der umstrittensten Sicherheitsgesetze der vergangenen Jahre. Danach mussten die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Viviane Reding

Weitere Artikel