Account/Login

Grausiger Fund

Urteil im Prozess um zerstückelte Leiche erwartet

Im äußersten Süden Deutschlands steht ein 58-Jähriger vor Gericht, der einen Mann erschossen haben soll. Leichenteile des Opfers wurden später im Rhein gefunden.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
1/3
Im Strafprozess um eine zerstückelte Leiche wird das Urteil erwartet. (Archivbild) Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Waldshut-Tiengen (dpa) - Nach einer Verzögerung im Prozess um den Tod eines 38-Jährigen in einer Flüchtlings-Unterkunft wird heute (ab 9.00 Uhr) in Waldshut-Tiengen das Urteil erwartet. Das kündigte der Sprecher des örtlichen Landgerichts an. Ursprünglich sollte der Prozess gegen einen 58-jährigen Angeklagten bereits in der vergangenen Woche enden. 

Der mutmaßliche Todesschütze, ein Deutscher, ist wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt. Der 58-Jährige hatte die Tat gestanden. Er soll sich von dem Mann bedroht gefühlt haben.

Laut Anklage brachte er die Leiche des Opfers Ende Dezember vergangenen Jahres in einen Wald. Tage später habe er den Toten in einem Schrebergarten mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, diese in Maschendraht gewickelt und an unterschiedlichen Stellen in den Rhein geworfen. Taucher machten dann im April einen grausigen Fund - sie fanden die Leichenteile bei Breisach im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Zwischen Beteiligten gab es in dem seit Mitte Oktober laufenden Verfahren eine sogenannte Verständigung. Das Strafmaß soll demnach nicht über sieben Jahren Haft liegen, falls es einen Schuldspruch gibt.

Im Laufe des Prozesses wurde auch eine in Tunesien lebende Schwester des Opfers als Nebenklägerin zugelassen. Deren Anwältin Claudia Meng sagte auf Anfrage, dass die Frau für den Prozessabschluss nach Deutschland kommen könne.

© dpa‍-infocom, dpa:241118‍-930‍-291626/1

Ressort: Baden-Württemberg

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel