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Prozess

Urteil im Brustimplantate-Skandal: TÜV muss haften

Ein Prüfer hat geschlampt: Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Der wird nun zur Kasse gebeten.  

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Die PIP-Brustimplantate bestehen aus billigem Industriesilikon.   | Foto: dpa
Die PIP-Brustimplantate bestehen aus billigem Industriesilikon. Foto: dpa

Nach zahllosen Enttäuschungen haben die Opfer des Brustimplantate-Skandals erstmals triumphiert: 1672 Frauen, denen minderwertige Silikonkissen der Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden waren, haben vor einem Zivilgericht im südfranzösischen Toulon am Donnerstag 25 Millionen Euro Schadensersatz erstritten.

Aufbringen soll sie der TÜV Rheinland, dessen Prüfer den mit billigem Industriesilikon gefüllten Implantaten Gütesiegel ausgestellt hatten. Die Kontrolleure haben es nach Ansicht der Richter an der gebotenen Sorgfalt und Wachsamkeit fehlen ...

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