Account/Login

Bundesgerichtshof

Urteil gegen Freiburger Duo wegen Mordes rechtskräftig

Eine Frau soll gemeinsam mit einem Bekannten ihren Vater umgebracht und ihre Mutter schwer verletzt haben. Die beiden werden dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. Der BGH bestätigt nun das Urteil.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der BGH hat geurteilt. (Symbolbild)  | Foto: Uli Deck/dpa
Der BGH hat geurteilt. (Symbolbild) Foto: Uli Deck/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Karlsruhe (dpa) - Die Verurteilung einer jungen Frau und eines mitangeklagten Bekannten für den heimtückischen Mord am Vater der Frau und der versuchten Tötung ihrer Mutter ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Das Landgericht Freiburg hatte die beiden Deutschen im Mai zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. 

Die heute 25-Jährige und der heute 24-Jährige legten daraufhin Revision ein. Das Urteil hielt nun der Überprüfung des BGH stand, wie das Gericht mitteilte. Der Senat habe die Revision verworfen. (Az. 1 StR 409/24)

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die beiden im Juli 2023 erst den Vater und dann die Mutter der Frau in deren Wohnung attackiert. Der Angeklagte stach dem Gericht zufolge mehrfach mit einem Messer auf den 67-jährigen Vater ein, die Tochter schlug mit einem Beil auf dessen Kopf ein. Das arglose Opfer starb noch am Tatort. 

Auch die 64 Jahre alte Mutter wurde im elterlichen Schlafzimmer mit Stichen und Schlägen angegriffen. Sie kam mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus. Nur aufgrund glücklicher Umstände und einer raschen intensivmedizinischen Behandlung konnte ihr Leben gerettet werden, so das Gericht.

Die Angeklagte hatte in der Verhandlung ausgesagt, aus Wut und Rache gehandelt zu haben. Sie habe dem Vater vorgeworfen, sie über Jahre hinweg missbraucht zu haben, sagte die Vorsitzende Richterin bei der landgerichtlichen Urteilsverkündung. Die Strafkammer fand jedoch für diesen Missbrauchsvorwurf keine Anhaltspunkte.

© dpa‍-infocom, dpa:241120‍-930‍-294150/1

Ressort: Baden-Württemberg

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel