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Urteil: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

Bei Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel dürfen Gewerkschaften Flashmob-Aktionen einsetzen. Ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht billigt die Aktionen, bei denen vermeintliche Kunden den Ladenbetrieb behindern.  

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Plötzlich ist der laden voll, aber keiner kauft etwas.  | Foto: A3542 Karl-Josef Hildenbrand
Plötzlich ist der laden voll, aber keiner kauft etwas. Foto: A3542 Karl-Josef Hildenbrand
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