Urteil: Mehr Freiheit beim Samplen von Musik
Urheberrechte gelten auch für Tonfetzen
Eine zwei Sekunden lange Sequenz aus dem Lied "Metall auf Metall" hat in Karlsruhe Richter des Bundesgerichtshofes beschäftigt. Ihr Urteil: Auch wenn Urheberrechte schon für Tonfetzen gelten, dürfen Geräusche und Klänge unter Umständen gesamplet werden.
Do, 20. Nov 2008, 17:24 Uhr
Rock & Pop
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