"Unverschämte Beleidigung"
Gericht verurteilt Angeklagten, der eine Sozialarbeiterin der sexuellen Anmache bezichtigt hatte.
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HOTZENWALD. Ein 58 Jahre alter Angeklagter aus dem Hotzenwald wurde vom Amtsgericht Bad Säckingen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.
Der Mann, der die Frauen offensichtlich nicht schätzt, weil er nämlich die Frauen kenne, schickte an eine Sachbearbeiterin des Jugendamts Lörrach eine E-Mail, deren Inhalt nicht mehr durch die Meinungsfreiheit ...