UNTERM STRICH: Meister Petz und Justitia
Deutsche Gerichte haben es nicht einfach – ein Beispiel aus der Praxis / Von Stefan Zahler.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Meister Petz, und damit sind wir wieder bei den leidgeprüften Gerichten, stand im Mittelpunkt einer Verhandlung am Oberlandesgericht Köln. Dort trafen sich zwei Teddybären-Importeure, die von Justitia geklärt haben wollten, wie die Größe des Plüschtiers zu bestimmen ist. Als Diagonale vom linken Ohr bis zum rechten Fuß? Oder senkrecht vom Scheitel bis zur Sohle? Das klagende Unternehmen argumentierte, dass die Stehhöhe der Tiere bei senkrechter Messung "rund 15 Prozent kleiner als die angegeben Maße" sei und es sich um "eine Irreführung der Verbraucher" handele. Ja, das sei so, richtete das Landgericht. Nein, urteilte die höhere Instanz und wies die Klage ab. Begründung: Verbraucher könnten auch "bei nur geringer Aufmerksamkeit" erkennen, dass die Diagonale eines Plüschtiers größer sei als seine Stehhöhe (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen: - 6 U 141/18 -). Zudem sei die Diagonale auf Werbebildern korrekt eingezeichnet.
So weit, so nachvollziehbar, wäre da nicht ein Satz, der verwirrt: Die Erkenntnis, dass die Diagonale länger sei als die Höhe, ergebe sich nämlich schon "aus mathematischen Grundkenntnissen". Eine durchaus steile These. Einleuchtender scheint ein weniger akademisches Argument der Richter: Für die Kaufentscheidung sei zumeist viel wichtiger, ob Meister Petz "süß" aussehe.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
leider können Artikel, die älter als sechs Monate sind, nicht mehr kommentiert werden.
Die Kommentarfunktion dieses Artikels ist geschlossen.
Viele Grüße von Ihrer BZ