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  • Sa, 28. Juli 2001
    Freiburg

     

HÖFLICHKEIT:
Beglückt legte uns ein Leser ein Schreiben des Finanzamtes vor, in dem die Behörde mitteilt, sie habe seinem Antrag "in vollem Umfang entsprochen". Das Amt hat sich also selbst korrigiert. Ein normaler Vorgang. Aber - ...

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