Amtsgericht
Unsachgemäßer Umgang mit Asbest führt zu Geldauflage
Richterin Sartorius stellt das Verfahren gegen einen Unternehmer gegen Zahlung einer Geldauflage an die Lebenshilfe ein.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). "Das war morgens eine spontane Entscheidung. Es war gerade keine andere Arbeit mehr da für ihn." So lautete der Erklärungsversuch eines 61-jährigen Unternehmers aus dem Landkreis, dem "vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen" vorgeworfen wurde. Dabei handelte es sich um Asbest. Für diese Krebs erregende Substanz, die auch eine erhebliche Umweltgefahr für Luft und Boden darstelle, gebe es keine Unbedenklichkeitsschwelle, führte der Vertreter der Staatsanwaltschaft beim Verlesen der Anklageschrift im Neustädter Amtsgericht aus.
Der Angeklagte, ein gelernter Maschinenschlosser, betreibt nach eigenen Angaben seit mehr als zehn Jahren eine Firma für Rückbau. Im ersten Halbjahr 2011 beauftragte ihn ein Unternehmen in seinem Wohnort, als Subunternehmer ein zum Abriss bestimmtes Haus zu entkernen und das Dach abzudecken. Zu diesem ...