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Unprofessionelle Reaktion

Amtsgericht stellt Verfahren gegen einen schwerbehinderten Kunden der Arbeitsagentur ein .  

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Blanke Verzweiflung, die Furcht seine Wohnung zu verlieren, und ein auf Formalien bestehender Mitarbeiter der Arbeitsagentur Freiburg haben einen 45-jährigen Arbeitslosen im September 2010 in Rage gebracht. Vor einem Schalter kam es zu einem lautstarken Wortgefecht, in dessen Verlauf der gehbehinderte Mann angeblich mutwillig ein Brett von der Theke abriss. Die Arbeitsagentur erstattete Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Der 45-Jährige bekam einen Strafbefehl von 20 Tagessätzen zu je zehn Euro. Gegen den hat er jetzt erfolgreich Einspruch eingelegt.

Eigentlich ist der 45-Jährige im Sprachgebrauch der Arbeitsagentur ein Kunde – als solcher fühlte er sich allerdings am 2. September 2010 nicht behandelt. Drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes ...

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