Unkenntnis schützt vor Strafe nicht
Bei einer Lastwagenkontrolle hatte der Fahrer einer Unternehmerin nicht die vorgeschriebenen Papiere dabei / 150 Euro Geldbuße.
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BAD BELLINGEN-HERTINGEN/FREIBURG. Schon mal was vom Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen, kurz FPersG, gehört? Das ist offenbar nicht mal Menschen geläufig, die in der entsprechenden Branche arbeiten – wie ein Fall bewies, der vor dem Freiburger Amtsgericht verhandelt wurde. Dabei ging es zwar nur um eine vergleichsweise kleine Geldbuße, aber doch auch um Vorschriften mit ganz konkreten Auswirkungen.
Am Morgen des 11. Januar 2018 kontrollieren Polizeibeamte des Verkehrskommissariats Weil am Rhein auf einem Parkplatz an der B 3 bei Hertingen in Richtung Schliengen auf einem Parkplatz Lastkraftwagen. Ein Fahrer eines 3,5 Tonners konnte dabei nicht die vorgeschriebenen Kontrollzettel für die ...