Unigebühren sollen kommen

Land will weiter Nicht-EU-Ausländer fürs Studium zahlen lassen, aber es schafft mehr Ausnahmen.  

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STUTTGART. Das Land Baden-Württemberg bittet Studierende aus Nicht-EU-Ländern zur Kasse, schafft aber mehr Ausnahmen von der neuen Regelung. Mittelfristig erwartet die Regierung dennoch Einnahmen von mehr als 30 Millionen Euro pro Jahr.

Gemäß den Plänen der grün-schwarzen Landesregierung können Asyl- und Schutzsuchende mit guter Bleibeperspektive nun schon während des laufenden Anerkennungsverfahrens von der Gebühr befreit werden. Für Studierende aus Entwicklungsländern wird das Kontingent gebührenfreier Studienplätze zudem erhöht. Das geht aus dem Gesetzentwurf von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) für die Kabinettssitzung am Dienstag hervor, der der Badischen Zeitung vorliegt. Damit kommt Bauer Kritikern des Vorhabens auch aus der eigenen Partei ein Stück entgegen. Den einheitlichen Gebührensatz von 1500 Euro pro Semester will sie aber trotz Bedenken auch seitens der Wissenschaft "aus Praktikabilitätsgründen" beibehalten. Im Anhörungsverfahren waren differenzierte Gebührensätze vorgeschlagen worden, die sich an den Kosten der Studiengänge orientieren sollten.

Studierendenvertreter, die Gewerkschaft GEW, aber auch die Grüne Jugend lehnen die Gebühren ab. Die meisten Hochschulen, Wissenschaftsorganisationen und Wirtschaftsverbände hätten aber grundsätzliche Unterstützung für "die Maßnahmen zur Abwendung von finanziellen Einschnitten im Wissenschaftsbereich" geäußert, scheibt Bauer.

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das Gebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern einführt. Sie sollen mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 gelten, aber diejenigen, die ihr Studium zuvor aufgenommen haben, nicht mehr treffen. Von den 1500 Euro bleiben 300 Euro bei den Hochschulen, Geld, das der Betreuung und Förderung internationaler Studierender zugutekommen soll. Dadurch könne unter anderem deren Abschlussquote verbessert werden, heißt es im Regierungsentwurf.

Bauer begründet ihr Vorgehen damit, dass sie sonst in ihrem Etat kürzen müsste. Zudem sei ein Studium in vielen Staaten gerade für Ausländer bereits kostenpflichtig. "Das Land folgt damit einem Modell, das auch in anderen Staaten weltweit praktiziert wird", heißt es. Mit dem Gesetz werden zudem Gebühren für ein Zweitstudium in Höhe von 650 Euro pro Semester für alle festgeschrieben. Das Land erwartet im laufenden Haushaltsjahr 4,2 Millionen Euro Gebühreneinnahmen, deren Summe bis 2021 trotz der ausgeweiteten Befreiungsmöglichkeiten auf 36 Millionen Euro pro Jahr anwachsen soll.

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