Oberweier und Oberschopfheim
Umstrittene Vergrämungsaktion findet am Samstag statt
Bei der Aktion werden zwischen fünf und zehn Uhr morgens mit Schreckschusspistolen Schüsse abgegeben. Tierschützer sehen die Aktion gegen Krähen und Tauben kritisch.
Fr, 5. Jun 2020, 19:45 Uhr
Friesenheim
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Grund für das Vorgehen sind laut Landratsamt anhaltend hohe Schäden von den Landwirten bei Soja und Mais sowie Kirschenanlagen. Martin Spirgatis, Vorsitzender des Lahrer Tierschutzvereins, kann das Interesse der Landwirte nachvollziehen, ihre Erträge zu sichern. "Und es ist uns auch lieber, wenn mit nicht letalen Methoden vorgegangen wird, statt mit Flinte oder Gift." Das Problem sei allerdings, dass die Vergrämung nicht selektiv sei, sondern die gesamte Tierwelt betreffe.
Besonders der Zeitpunkt der Vergrämung, zur Hochphase der Brutzeit sei problematisch und für Spirgatis nicht ganz nachvollziehbar. "Insbesondere Bodenbrüter wie der Kiebitz, der gerne in Maisfeldern sein Nest anlegt, sind durch solche Maßnahmen massiv gefährdet", schreibt Spirgatis in einer Stellungnahme. Kritisch für die Landwirte sei außerdem die Zeit von der Aussaat bis die Pflanzen eine Höhe von rund zehn Zentimeter erreicht hätten. "Wenn ich aktuell in die Felder schaue, dann haben wir diesen Punkt aber bereits deutlich überschritten", so Spirgatis.
Das Landratsamt bestätigt, dass eine Vergrämung die Tiere nicht dauerhaft, sondern für den genannten Zeitraum von den Feldern fernhalten soll. Auch, dass inzwischen fast alle Soja- und Maisbestände bereits über dieses Stadium hinweg seien, bejaht das Amt. Trotzdem gebe es noch wenige Bestände, die aktuell für Vögel attraktiv seien, weil sie erst sehr spät gesät worden seien.
Zur Häufigkeit der Vergrämungen in der Region kann das Landratsamt keine genauen Zahlen nennen. Voraussetzung dafür sei eine Kombination mehrerer Erlaubnisse: ein Kleiner Waffenschein, ein Munitionserwerbsschein für Pyro-Knallpatronen sowie eine Schießerlaubnis. Außerdem müsse sich der Antragsteller von der Gemeinde bestätigen lassen, dass er Reben, Obst oder Gemüse im Voll- oder Nebenerwerb anbaut. Am eindeutigsten für eine Einschätzung der Häufigkeit von Vergrämungen sei daher die Anzahl der Munitionserwerbsscheine. 2019 wurden davon in der Ortenau zehn, 2018 zwanzig erteilt. In der Regel führe der Landwirt, wenn er diese Erlaubnisse erhalten habe, die Vergrämung dann selbst aus.