Account/Login

Landesheimbauverordnung

Um den Pflegebedarf im Kreis Lörrach künftig zu decken, müssen Angebote ausgebaut werden

BZ-Plus Die Landesheimbauverordnung soll ab 1. September greifen und Doppelzimmer in Pflegeheimen untersagen. Die Sorge, dass deshalb Abteilungen geschlossen werden, sei aber unbegründet.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Schon heute fehlen im Landkreis Lörrach mehrere hundert Pflegeplätze.  | Foto: Christophe Gateau (dpa)
Schon heute fehlen im Landkreis Lörrach mehrere hundert Pflegeplätze. Foto: Christophe Gateau (dpa)
Die Heimaufsicht beim Lörracher Landratsamt gibt ein Stück weit Entwarnung: Die Furcht, dass am 1. September, wenn die Landesheimbauverordnung, die Doppelzimmer in Pflegeheimen weitgehend untersagt, endgültig greift, Abteilungen geschlossen werden, sei unbegründet. Schließlich blieben den Betreibern noch einige Wochen Zeit, um befristete Befreiungen oder individuelle Übergangsfristen zu beantragen. Um den Pflegebedarf im Kreis ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel