Um den Pflegebedarf im Kreis Lörrach künftig zu decken, müssen Angebote ausgebaut werden
Die Landesheimbauverordnung soll ab 1. September greifen und Doppelzimmer in Pflegeheimen untersagen. Die Sorge, dass deshalb Abteilungen geschlossen werden, sei aber unbegründet.
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Die Heimaufsicht beim Lörracher Landratsamt gibt ein Stück weit Entwarnung: Die Furcht, dass am 1. September, wenn die Landesheimbauverordnung, die Doppelzimmer in Pflegeheimen weitgehend untersagt, endgültig greift, Abteilungen geschlossen werden, sei unbegründet. Schließlich blieben den Betreibern noch einige Wochen Zeit, um befristete Befreiungen oder individuelle Übergangsfristen zu beantragen. Um den Pflegebedarf im Kreis ...