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Ufernähe wird für Landwirte zum Nachteil

Bauern müssen wegen verschärfter Gewässerschutzrichtlinien Einschränkungen in Kauf nehmen / Keine finanzielle Entschädigung.  

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Wer Flächen an Bachläufen oder Wuhren ... Gewässerschutzvorgaben konfrontiert.   | Foto:  WOLFGANG ADAM
Wer Flächen an Bachläufen oder Wuhren – wie hier dem langgezogenen Heidewuhr – bewirtschaftet, ist mit zusätzlichen Einschränkungen durch die neuen Gewässerschutzvorgaben konfrontiert. Foto:  WOLFGANG ADAM

HOTZENWALD. Landwirte, die zahlreiche Flächen in Nähe von Gewässern bewirtschaften, sind verärgert. Der Grund: Die Gewässerschutzrichtlinien des Landes sind restriktiver geworden. Die neuen, seit Anfang des Jahres geltenden Vorgaben, auf deren Einhaltung die Naturschutzbehörde im Landratsamt Waldshut achten muss, sind von den Landwirten einzuhalten, ohne dass sie auf einen finanziellen Ausgleich pochen könnten.

Vor allem Betriebe, die entlang der langgezogenen Wuhren des Hotzenwaldes und im Murgtalbereich Flächen nutzen, rechnen mit geringeren Erträgen, wenn sie auf beiden Seiten eines Wasserlaufs auf ...

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