Überraschte Gesichter
Rheincenter-Prozess: Staatsanwaltschaft und Polizei haben eine Zeugenaussage nicht protokolliert.
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WEIL AM RHEIN/FREIBURG. Zum Schutz eines Zeugen, dem keine Vertraulichkeit zugesichert werden konnte, hat die Staatsanwaltschaft Lörrach während der Ermittlungen zum Raubüberfall auf das Rheincenter vom 23. Februar 2013 dessen Angaben eine Woche nach dem Überfall nicht in die Ermittlungsakten aufgenommen. Das wurde am fünften Verhandlungstag am Landgericht in Freiburg gegen einen der mutmaßlichen Täter öffentlich.
Das lange Verschweigen der Aussage geißelte Verteidiger Michael Moss als "eine ganz erhebliche Beeinträchtigung der Verteidigung". Zwei Männer, in weiße Maleroveralls gehüllt, hatten sich am Tatabend im Rhein-Center einschließen lassen und gegen ...