Das Wahlrecht ist verfassungswidrig. Vorerst gilt es aber noch bis zur Bundestagswahl im September. Ein Überblick eines Systems, das hoch umstritten ist.
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BERLIN. "Sie haben zwei Stimmen." So steht es alle vier Jahre auf dem Wahlzettel zur Bundestagswahl. Dies führt dazu, dass es im Bundestag schon häufig sogenannte Überhangmandate gab. Mit der Erststimme entscheiden die Wähler, welcher Kandidat aus ihrem Wahlkreis ...