Über Gebühr verletzt

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk streitet in Karlsruhe gegen den Einfluss der Politik.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Vordergründig ist es eine juristische Frage: Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandfunk gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr durch die Bundesländer. Diese sehen die Rundfunkfreiheit aufgrund der politischen Intervention bei der letzten Gebührenentscheidung verletzt. Aber natürlich verbirgt sich dahinter eine Kraftprobe.

Die Fronten sind klar. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten die Rundfunkgebühr zum 1. April 2005 nur um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat angehoben. Womit sie 21 Cent unter dem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Peter Voß, Peer Steinbrück, Kurt Beck

Weitere Artikel