Traumurlaub in aufstrebender Gegend?

Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über Werbetexte.  

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„Zur Meerseite hin“ heißt ..., sagt  Dunja Richter (kleines Foto).   | Foto: photocase.de/al73,Privat
„Zur Meerseite hin“ heißt nicht unbedingt, dass Meerblick vorhanden ist, sagt Dunja Richter (kleines Foto). Foto: photocase.de/al73,Privat

er Reisekatalog liegt geöffnet auf dem Tisch. Wunderschöne, moderne Hotelanlagen mit dem tiefblauen Meer nebenan werden beworben. Der perfekte Urlaub. Nur welche Leistungen stecken hinter den blumigen Formulierungen der Veranstalter? Madeleine Böhm unterhielt sich mit Dunja Richter, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, über die Bedeutung der Reisefachsprache.

D
BZ: Welche Formulierungen der Reiseveranstalter sind am häufigsten Anlass für Beschwerden?
Richter: Eine der irreführendsten Formulierungen ist sicher ...

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