Totschläger bald auf freiem Fuß – keine Sicherungsverwahrung
Das Landgericht Freiburg hat den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, gegen einen 28-Jährigen die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen. Der wegen Totschlags und versuchten Totschlags Verurteilte soll Ende Oktober nach neun Jahren aus der JVA Freiburg entlassen werden.
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Der 28 Jahre alte Andreas K., der 1997 im Alter von 15 Jahren einen Mitschüler und an Weihnachten 2000 mit 18, nur neun Monate nach seiner Freilassung, einen Fußballkameraden erstochen hatte, kommt Ende Oktober nach neunjähriger Haft frei. Dies hat die Große Jugendkammer des Landgerichts Freiburg unter Vorsitz von Richterin Eva Voßkuhle entschieden und damit den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, gegen den Inhaftierten ...