Totfang-Fallen nur mit Hinweis auf die Risiken
Verwaltungsgericht Freiburg.
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(BZ). Von Totfang-Tierfallen geht eine erhebliche Verletzungsgefahr beim Aufstellen, etwa durch falsche Handhabung, als auch die ungewollte Verletzung Dritter aus. Das geht aus einem Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts hervor. Wer solche Fallen bereitstelle, habe eine Risikobeurteilung sowie eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beizufügen, heißt es im Urteil. Damit wurde die Klage eines Unternehmens mit Sitz im Regierungsbezirk Freiburg abgewiesen.
Die Klägerin hatte dem Gericht zufolge unter anderem über einen Online-Handel ...