Kommentar

Tödliche Medikamente sind nichts für den Nachttisch

BZ-Plus Das Bundesverwaltungsgericht hat Sterbewilligen den Zugang zu einem Suizidmedikament verwehrt. Zu Recht, denn ein tödliches Medikament darf nicht in falsche Hände geraten.  

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Das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarb... Zimmer einer Sterbehilfeorganisation.  | Foto: Gaetan Bally (dpa)
Das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital und ein Glas Wasser stehen in einem Zimmer einer Sterbehilfeorganisation. Foto: Gaetan Bally (dpa)
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist richtig. Es kann keinen Anspruch von Sterbewilligen auf Zugang zum Suizidmedikament Natrium-Pentobarbital geben. Gerade weil es ein zuverlässig tödliches Medikament ist, ...

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