Tödliche Medikamente sind nichts für den Nachttisch
Das Bundesverwaltungsgericht hat Sterbewilligen den Zugang zu einem Suizidmedikament verwehrt. Zu Recht, denn ein tödliches Medikament darf nicht in falsche Hände geraten.
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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist richtig. Es kann keinen Anspruch von Sterbewilligen auf Zugang zum Suizidmedikament Natrium-Pentobarbital geben. Gerade weil es ein zuverlässig tödliches Medikament ist, ...