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Prozess

Therapeut gesteht Kindesmissbrauch vor dem Landgericht Offenburg

Durch ein volles Geständnis zu den Anklagevorwürfen nimmt der Strafprozess um sexuellen Missbrauch an Kindern vor dem Landgericht Offenburg eine Wende.  

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  | Foto: U. J. Alexander - stock.adobe.com
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Dem Angeklagten, einem Ergotherapeuten aus dem südlichen Ortenaukreis, wird sexueller Missbrauch an Kindern vorgeworfen. Sie sollen bei ihm in Behandlung gewesen sein, was der Mann ausgenutzt habe. Sie waren zum Zeitpunkt der Vorfälle, die sich zwischen 2010 und 2016 ereigneten, sechs bis 15 Jahre alt.

Im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der geschädigten Kinder wurden Gutachten in Auftrag gegeben. Ein 650-seitiges Gutachten war Gegenstand der Verhandlung am Dienstag. Diplom-Psychologin Ursula Gasch, Kriminologin und forensische Sachverständige, ging insbesondere auf die Folgen für die Mädchen ein.

Den Opfern bleibt Aussage vor Gericht erspart

Das Geständnis des Mannes, das zu Prozessbeginn im April noch ausgeblieben war, erspare den Opfern eine Aussage vor Gericht und gebe dem Angeklagten die Chance auf Strafminderung, hieß es. Laut Rechtsanwalt Karsten Bohmann geht es im weiteren Prozessverlauf um "Schadensbegrenzung". Der Strafrahmen sieht bei sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bei einem Geständnis gebe es die Chance auf Bewährung. Das Gutachten soll Aufschluss über mögliche Entschädigungsansprüche geben.

Der verheiratete Familienvater habe eine damals 15-jährigen Patientin mehrfach zum Geschlechtsverkehr aufgefordert, hieß es. Das geschah laut Anklage elf Mal, einmal davon ungeschützt, gewaltfrei und ohne Drohung. Dem Therapeuten sei das Alter der Patientin bekannt gewesen. Im Nachgang zu den Taten erhielt sie bei dem Angeklagten ein befristetes Beschäftigungsverhältnis.

Diskussionen über den aktuellen Stand der Wissenschaft

An diesem Punkt entzündete sich die Diskussion zwischen den Verteidigern Karsten Bohmann und Peter Ockenfels sowie der Psychologin. Diese attestierte der heute 22-jährigen jungen Frau Probleme mit Sozialkontakten und ausgeprägte Schüchternheit, möglicherweise als Folge der Taten. Die Anwälte stellten die verwendete Literatur der Psychologin in Frage und bemängelten Lücken zum aktuellen Stand der Wissenschaft. Die Sachverständige gab an, sich in die aktuelle Sachlage einzuarbeiten.

Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe. Er könnte seine Praxis nicht mehr weiterführen. Hinzu kämen mögliche Entschädigungsansprüche seitens der Opfer und nicht unerhebliche Gerichtskosten. Der Prozess wird am Donnerstag, 30. Juni, fortgeführt.

Ressort: Ortenaukreis

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 24. Juni 2022: PDF-Version herunterladen

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