Teninger Ja zu gemeinsamer Planung
Für eine Südwestumfahrung von Teningen / Das Präsidium stuft sie als Landesstraße ein / Die Baukostenfrage ist weiter ungeklärt.
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TENINGEN. Aus Teninger Sicht kann die Planungsvereinbarung zur Südwestumfahrung der Gemeinde unterschrieben werden. Mit 14 Ja- und elf Gegenstimmen akzeptierte die Gemeinderatsmehrheit den Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde, der Stadt Emmendingen und dem Landratsamt, das die Planung übernimmt. Die Kosten dafür teilen sich Emmendingen und Teningen je zur Hälfte. Ausdrücklich nicht geregelt ist die Frage, wer später den Bau dieser Straße bezahlen soll.
Zwar sind sich die Vertragspartner einig darüber, dass die lange als Gemeindeverbindungsstraße geführte Verbindung von der B 3 in Emmendingen zur L 114 in Teningen als Landesstraße eingestuft werden müsse. Das ist, so erklärte Ortsbaumeister ...