Ab diesem Jahr dürfen Vermieter die CO2-Kosten bei der Heizung mit fossiler Energie nur noch in wenigen Fällen komplett an ihre Mieter weiterreichen. Aber tun sie es auch richtig? Das kann einfach geprüft werden.
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Wer seine Wohnung mit fossilen Brennstoffen heizt, wird dafür seit 2021 mit dem sogenannten CO2-Preis belegt. Dabei gilt: Je höher der Verbrauch, desto mehr muss man bezahlen. Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzter Immobilien leisten die Abgabe direkt mit den Heizkosten beim Versorger, Mieterinnen und Mieter bekommen sie in der Regel über die Nebenkosten aufgebrummt. Weil der ...