Taxi-Räuber auf freiem Fuß
Verurteilter kann Therapie fortsetzen / Bewährung für Reststrafe nicht unwahrscheinlich.
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DONAUESCHINGEN/VÖHRENBACH (emv). Im Oktober 2008 überfiel ein inzwischen 30-jähriger Mann aus Vöhrenbach mit einem 46-jährigen Kumpel einen Taxifahrer in Donaueschingen. Im Mai vergangenen Jahres verurteilte ihn das Landgericht Konstanz zu viereinhalb Jahren Haft und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zunächst sollte der schwer von Alkohol und Tabletten abhängige Mann jedoch ein Jahr Haft absitzen. Dagegen beantragte der Verteidiger des Angeklagten Revision.
Tatsächlich stellte der Bundesgerichtshof einen Rechtsfehler bezüglich der Bestimmung über den "Vorwegvollzug" fest und verwies das Verfahren an eine andere ...