Taubenschießen kommt teuer zu stehen
Gericht verhängt Strafbefehl.
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KENZINGEN. Die unerlaubte Jagd auf Tauben kann teuer werden. Zwischen 25 und 30 Tagessätze, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Einkommen des Angeklagten richtet, verhängen die Gerichte in der Regel als Strafe für diesen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das zeigte ein Fall, der am Mittwoch beim Amtsgericht Kenzingen verhandelt werden sollte.
Die Verhandlung fand allerdings nicht statt, denn auf Anraten der ...