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Tat nach "heftigem Affekt"?

Im Hutter-Prozess vor dem Landgericht stellte gestern der Psychiater sein Gutachten vor.  

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WEHR/WALDSHUT-TIENGEN. "Das Konstrukt der Staatsanwaltschaft ist widerspruchsfrei". Aus psychiatrischer Sicht ist die Anklage gegen Reinhold Hutter ohne Widerspruch nachzuvollziehen. Am gestrigen Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Waldshut präsentierte der Sachverständige für Psychiatrie sein Gutachten und sah zumindest Schuldminderungsgründe skeptisch. Aus seiner Sicht war der Angeklagte für sein Handeln voll verantwortlich – wenn er denn tatsächlich der Täter war.

Es war viel davon die Rede, dass Reinhold Hutter in der Nacht vom 9. auf den 10. Mai 2002 seine Frau Gabriele und seine Tochter Jacqueline tötete. Keine Vorverurteilung, es entsprach den Vorgaben des Gerichts, dass neben einem Persönlichkeitsbild vom Gutachter ...

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