Tachofälscherei kaum nachweisbar
Schöffengericht spricht zwei Angeklagte frei und verurteilt den dritten zu einer Geldstraße / Die Anklage schmolz zusammen.
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OFFENBURG/KEHL. Wegen acht Fällen der Anstiftung zum "Missbrauch von Wegstreckenzählern" (Tachos) sowie teils tateinheitlich begangenen versuchten und vollendeten Betrugs hat das Offenburger Schöffengericht gestern den 35-jährigen Haupttäter und Betreiber einer Mietwagenzentrale in Kehl zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Der 42-jährige Bruder sowie der mitangeklagte Helfer aus dem Raum Rastatt wurden von allen Vorwürfen freigesprochen.
Von großangelegten Tachofälschungen und Verkäufen manipulierter Gebrauchtfahrzeuge in großem Stil war am achten Verhandlungstag des Mammutverfahrens keine Rede mehr. Auf dem Weg zum Urteil war die Anklage immer mehr zusammengeschmolzen. Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft ...