Tachofälscherei kaum nachweisbar

Schöffengericht spricht zwei Angeklagte frei und verurteilt den dritten zu einer Geldstraße / Die Anklage schmolz zusammen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
23 von 34 Fällen, bei denen mittels Ta... sind vor Gericht eingestellt worden.   | Foto: Hanne Gössl
23 von 34 Fällen, bei denen mittels Tachomanipulationen Käufer von Gebrauchtwagen betrogen worden sein sollen, sind vor Gericht eingestellt worden. Foto: Hanne Gössl

OFFENBURG/KEHL. Wegen acht Fällen der Anstiftung zum "Missbrauch von Wegstreckenzählern" (Tachos) sowie teils tateinheitlich begangenen versuchten und vollendeten Betrugs hat das Offenburger Schöffengericht gestern den 35-jährigen Haupttäter und Betreiber einer Mietwagenzentrale in Kehl zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Der 42-jährige Bruder sowie der mitangeklagte Helfer aus dem Raum Rastatt wurden von allen Vorwürfen freigesprochen.

Von großangelegten Tachofälschungen und Verkäufen manipulierter Gebrauchtfahrzeuge in großem Stil war am achten Verhandlungstag des Mammutverfahrens keine Rede mehr. Auf dem Weg zum Urteil war die Anklage immer mehr zusammengeschmolzen. Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel