Symptompflicht: Warum die Uni in der Privatsphäre schnüffelt
Studierende sehen ihre Intimsphäre verletzt: Bei Krankheit am Prüfungstag sollen sie der Universität ihre Symptome melden – sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden
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Am Tag der Prüfung meldet sich die Studentin Marie Fuchs (Name geändert) krank – sie liegt mit Grippe im Bett. Zwei Wochen später erhält sie einen Brief vom Prüfungsausschuss für Psychologie: Die Krankheit werde nicht als Prüfungsunfähigkeit anerkannt, da auf dem ärztlichen Attest keine Symptome angegeben seien. Ihr Antrag auf Prüfungsrücktritt sei abgelehnt, in der Prüfung – die sie nicht mitgeschrieben hat – sei sie durchgefallen. ...