Account/Login

SWR unterliegt im Rechtsstreit

Gerichtsurteil: Sender muss in Waldshuter Haftanstalt Rundfunkgebühren bei jedem Strafgefangenen einzeln eintreiben.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WALDSHUT-TIENGEN (mhe). Wenn der Südwestrundfunk (SWR) für die Radios im Waldshuter Gefängnis Rundfunkgebühren will, muss er sie bei jedem Strafgefangenen einzeln eintreiben. Auch für die 27 Radios, die von der Justizvollzugsanstalt mittellosen Gefangenen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Nicht das Gefängnis ist dafür zahlungspflichtig, sondern der einzelne Radiohörer in der Zelle. So urteilte das Freiburger Verwaltungsgericht.

Die Freiburger Richter gaben mit ihrem am Mittwoch veröffentlichten Urteil dem Land Baden-Württemberg Recht, dass sich als Betreiber der Waldshuter Justizvollzugsanstalt mit seiner Außenstelle in Lörrach ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel