SWR unterliegt im Rechtsstreit
Gerichtsurteil: Sender muss in Waldshuter Haftanstalt Rundfunkgebühren bei jedem Strafgefangenen einzeln eintreiben.
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WALDSHUT-TIENGEN (mhe). Wenn der Südwestrundfunk (SWR) für die Radios im Waldshuter Gefängnis Rundfunkgebühren will, muss er sie bei jedem Strafgefangenen einzeln eintreiben. Auch für die 27 Radios, die von der Justizvollzugsanstalt mittellosen Gefangenen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Nicht das Gefängnis ist dafür zahlungspflichtig, sondern der einzelne Radiohörer in der Zelle. So urteilte das Freiburger Verwaltungsgericht.
Die Freiburger Richter gaben mit ihrem am Mittwoch veröffentlichten Urteil dem Land Baden-Württemberg Recht, dass sich als Betreiber der Waldshuter Justizvollzugsanstalt mit seiner Außenstelle in Lörrach ...