Naturschwimmbad Sulzburg: Baden ohne Bademeister, aber dafür umsonst
Das Naturschwimmbad soll künftig als offene Badestelle betrieben werden – ohne Eintrittsgelder zu verlangen.
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Eckpunkte des Konzepts
Wesentliche Eckpunkte für die Umwandlung des Naturschwimmbads in eine "Badestelle Sulzburg" sind die Änderung der Bezeichnung auf allen Hinweisschildern. Außerdem muss eine ausreichende Anzahl von Schildern mit dem Hinweis: "Badestelle – Baden auf eigene Gefahr, keine Wasseraufsicht" aufgestellt werden. Die an der Badestelle aufgestellten Schilder sind mit dem Hinweis "Hineinspringen verboten" und einem entsprechenden Piktogramm zu versehen. Ab sofort werden keine Eintrittsgelder mehr erhoben.
Für die "Badestelle Sulzburg" ist kein Bademeister mehr erforderlich. Der bisherige Bademeister Heinz Weschenfelder wird dieses Jahr noch als Bademeister und Pfleger von Rasen, den baulichen Anlagen und des Schwimmbeckens tätig sein. Insbesondere den kontrollierten Ein- und Ablauf des Wassers soll er dokumentieren und einem Bauhofmitarbeiter erläutern, damit der Ein- und Ablauf des Wassers zukünftig in gleicher Weise gewährleistet ist. Ab dem Jahr 2018 wird es dann keinen Bademeister mehr an der "Badestelle Sulzburg" geben. Das Kinderbecken soll nach Ende der Badesaison 2017 bei leerem Badesee und in Rücksprache mit der Naturschutzbehörde abgerissen werden. Hierfür soll ein Betrag von 10 000 Euro im Haushalt 2018 eingestellt werden. In der Saison 2017 soll das Kinderbecken abgesperrt werden. Im Konzept stand nichts darüber, ob der Kiosk weiter betrieben werden soll. Bürgermeister Dirk Blens verwies diesbezüglich auf die nichtöffentliche Sitzung.
Status quo
Ansonsten soll es beim bisherigen Status quo auch beim Betrieb der Badestelle bleiben. Das bedeutet, dass die Badestelle umzäunt bleibt. Sie wird morgens aufgeschlossen und abends wieder abgeschlossen. Die Nutzungszeit ist in der Zeit von Anfang Mai bis Ende September von 8 bis 20 Uhr. Die baulichen Anlagen sollen bestehen bleiben, ebenso wie der bisherige Pflegeaufwand. Die Anforderungen des "Laufer Gutachtens" im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz sollen auch weiterhin eingehalten werden.
Haus- und Badeordnung
Gebilligt wurde vom Gemeinderat auch die vorgelegte Haus- und Badeordnung, die für alle Gäste verbindlich sein soll und der Sicherheit, Ordnung und der Sauberkeit in der Badestelle dient. Sie enthält neben allgemeinen Regelungen hinsichtlich der Nutzung der Badestelle auch Vorschriften über Öffnungszeiten und Zutritt, Haftung und Benutzung. Danach ist der Zutritt für Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, für Personen die Tiere mit sich führen und für Personen die das Gelände oder die Badestelle zu gewerblichen Zwecken oder sonstigen nicht üblichen Zwecken nutzen wollen nicht gestattet. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
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