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Suizidhilfe gehört nicht zu den ärztlichen Aufgaben

Der Vorstand der Bundesärztekammer lehnt eine Liberalisierung des Berufsrechts ab.  

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Was geschieht, wenn sich ein Mediziner...n des Vorstands der BÄK nicht hervor.   | Foto: dpa
Was geschieht, wenn sich ein Mediziner nicht an den Kanon hält, geht aus dem Schreiben des Vorstands der BÄK nicht hervor. Foto: dpa
BERLIN. Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) lehnt den ärztlich assistierten Suizid von Kranken weiter ab. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung gehöre nicht zum Kanon der ärztlichen Aufgaben, heißt es in einer Mitteilung des ...

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