Streit um Video-Automaten
Stadt Achern will Betrieb an Sonntagen verbieten / Gericht gewährt vorläufigen Rechtsschutz.
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ACHERN (mimo). Ist der Betrieb einer Automatenvideothek auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt? Mit dieser Frage beschäftigt sich auf Antrag der Stadt Achern derzeit das Verwaltungsgericht Freiburg. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss haben die Richter dem Betreiber der ohne Personal betriebenen Videothek vorläufigen Rechtsschutz gewährt (Aktenzeichen 5 K 311/07).
Das Verfahren um die richtige Auslegung des Sonn- und Feiertagsgesetzes ist offenkundig von grundsätzlicher Bedeutung: Ulrich Fisel, Leiter des städtischen Rechtsamts, ...