Account/Login

Strafgebühr bei misslungener Arbeitsvermittlung

Die Bundesagentur muss für jeden Arbeitslosen, für den sie nach einem Jahr keinen Job findet, 8200 Euro an den Bund abführen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
BERLIN. "Fördern und Fordern": Wann immer in diesen Tagen die Rede auf die Arbeitsmarktreform von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) kommt, fällt auch dieses Schlagwort. Dass Clement auch den 180 Arbeitsagenturen Druck macht und von ihnen im Falle einer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel