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Strafen für Gaffer und Upskirter

Bundesregierung geht hart gegen Personen vor, die Leichen fotografieren oder heimliche Intimaufnahmen von Frauen machen.  

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BERLIN (AFP). Die Bundesregierung will schärfer gegen Gaffer an Unfallstellen sowie gegen das sogenannte Upskirting bei Frauen vorgehen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch dafür einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechts bei Bildaufnahmen. "Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands", erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Den Gesetzesplänen zufolge kann es künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden, wenn jemand "eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt". Bislang gibt es solche Schutzrechte nur für Fotos von lebenden Menschen. Diese Lücke soll die Neuregelung schließen. "Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden", erklärte dazu Lambrecht. "Für Menschen, die in einem solchen Moment nichts anderes im Sinn haben, als Fotos zu schießen, fehlt mir jedes Verständnis." Überdies behinderten Gaffer häufig "die Rettungskräfte, die alles tun, um Leben zu retten".

Dem ARD-Morgenmagazin sagte Lambrecht zudem, eigentlich lasse sich auch einfach sagen: "Das macht man nicht." Da dies aber offensichtlich nicht ausreiche, müsse es eine Regelung im Strafrecht geben. Ihr Ziel seien aber nicht in erster Linie Verurteilungen, sondern das Schaffen von Bewusstsein bei Menschen, mehr Respekt zu zeigen.

Beim Upskirting geht es um heimliches Fotografieren unter den Rock oder das Kleid sowie in den Ausschnitt bei Frauen. Der Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass künftig das Herstellen und das Übertragen einer unbefugten Bildaufnahme "von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterbekleidung einer anderen Person" strafbar ist, "soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind", zum Beispiel durch Kleidung. Bisher können solche Aufnahmen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Mit der Neuregelung werden bestehende Strafvorschriften zu unbefugt erstellten Fotos ergänzt. "Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren ist eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre", begründete Lambrecht die geplante Strafandrohung. Sie wies darauf hin, dass solche Fotos häufig zudem "in Chatgruppen geteilt oder sogar kommerziell vertrieben" würden.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, der Emmendinger Abgeordnete Johannes Fechner, unterstützte das Vorhaben. "Die Würde des Menschen endet nicht mit dem Tod", erklärte er zu dem geplanten Vorgehen gegen Gaffer. Mit Blick auf das Upskirting drängte er auf eine rasche Verabschiedung der Vorlage durch den Bundestag, um Frauen bald "vor derartigen Eingriffen in die Intimsphäre strafrechtlich zu schützen".

Ressort: Panorama

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 14. November 2019: PDF-Version herunterladen

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