Strafe folgt nach zwölf Jahren

Sechs Monate auf Bewährung nach vermeintlichem Schmuggel.  

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WEIL AM RHEIN (gu). Ein Tag, an dem vor dem Amtsgericht Lörrach keine Strafsache wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verhandelt wird, ist – fast – so selten wie eine Sichtung des sprichwörtlichen weißen Raben. Dass aber ein Delinquent erst zwölf Jahre nach seiner Festnahme im Jahr 1993 vor dem Richter stand, darf als Rarität gelten.

Ein junger Brasilianer mit Universitätsabschluss, Assistent der Geschäftsleitung einer Firma in Metz, reiste mit seinem Wagen in die Schweiz. Aus Gefälligkeit nahm er einen ihm entfernt ...

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