Strafe folgt nach zwölf Jahren
Sechs Monate auf Bewährung nach vermeintlichem Schmuggel.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WEIL AM RHEIN (gu). Ein Tag, an dem vor dem Amtsgericht Lörrach keine Strafsache wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verhandelt wird, ist – fast – so selten wie eine Sichtung des sprichwörtlichen weißen Raben. Dass aber ein Delinquent erst zwölf Jahre nach seiner Festnahme im Jahr 1993 vor dem Richter stand, darf als Rarität gelten.
Ein junger Brasilianer mit Universitätsabschluss, Assistent der Geschäftsleitung einer Firma in Metz, reiste mit seinem Wagen in die Schweiz. Aus Gefälligkeit nahm er einen ihm entfernt ...