Muttenz
Sterbehelferin muss nicht wegen vorsätzlicher Tötung ins Gefängnis
Das Baselbieter Strafgericht hat Erika Preisig am Dienstag wegen Verstößen gegen das Heilmittelrecht zu 15 Monaten auf Bewährung und 20 000 Franken, also rund 18 000 Euro, Geldbuße verurteilt.
sda
Di, 9. Jul 2019, 15:40 Uhr
Muttenz
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