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ELZACH. Am Landgericht in Freiburg begann diese Woche ein Verfahren gegen einen 27-Jährigen, der seit 2008 eine heute 22-jährige Elzacherin gegen ihren Willen mit unzähligen SMS und plötzlichen Treffen verfolgt. Dieses Verhalten ist als Nachstellung (Stalking) strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Da der Beschuldigte aufgrund einer psychischen ...