Stalker im Liebeswahn droht die Unterbringung

VOR GERICHT: Elzacherin wurde erneut Zielscheibe von Nachstellungen eines 27-Jährigen, der 2012 freigesprochen worden war.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
ELZACH. Am Landgericht in Freiburg begann diese Woche ein Verfahren gegen einen 27-Jährigen, der seit 2008 eine heute 22-jährige Elzacherin gegen ihren Willen mit unzähligen SMS und plötzlichen Treffen verfolgt. Dieses Verhalten ist als Nachstellung (Stalking) strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Da der Beschuldigte aufgrund einer psychischen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Arne Wiemann

Weitere Artikel