Account/Login

Stadthallenbrand: Verfahren gegen den mit den Schweißarbeiten betrauten Blechner eingestellt

Stadthallenbrand: Verfahren gegen den mit den Schweißarbeiten betrauten Blechner gegen eine Geldbuße eingestellt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Nach Schweißarbeiten brannte es im Aug...gegen die Zahlung einer Geldbuße ein.   | Foto: archivfoto: Marlies Jung-Knoblich
Nach Schweißarbeiten brannte es im August 2010 unter dem Dach der Stadthalle. Jetzt befasste sich das Amtsgericht Schopfheim mit dem Fall und stellte das Verfahren gegen den Handwerker, der mit den Schweißarbeiten betraut war, gegen die Zahlung einer Geldbuße ein. Foto: archivfoto: Marlies Jung-Knoblich

SCHOPFHEIM. Im August 2008 lösten Schweißarbeiten auf dem Stadthallendach einen Großeinsatz der Schopfheimer Feuerwehr aus. Unter dem Dach der Stadthalle war es zu einem Schwelbrand gekommen. Wegen "fahrlässiger Körperverletzung" musste sich jetzt der mit den Arbeiten von der ausführenden Firma beauftragte Blechner vor dem Amtsgericht Schopfheim verantworten. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 2000 Euro eingestellt.

Die Zeugenbefragung ließ für Richter Stefan Götz keinen Zweifel offen: Es handele sich um einen äußerst erfahrenen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel