Parkregelung
Stadt Freiburg plant ab Juli neue Parkordnung im Zähringer Quartier Offenburger Straße
Das Parken in Freiburg-Zähringen und -Brühl soll ab Juli strenger geregelt werden. Das sorgt für weniger Abstellmöglichkeiten.
Do, 17. Apr 2025, 12:00 Uhr
Freiburg
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Die Freiburger Stadtverwaltung ordnet das Parken im "Quartier Offenburger Straße" ab dem 1. Juli neu. In keinem anderen Viertel kämen die Menschen zu Fuß, mit Kinderwagen oder im Rollstuhl so schlecht voran, teilt die Stadt mit. Regelmäßig erreichten die Verwaltung Beschwerden wegen zugeparkter Gehwege. Auch Müllfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge kämen oft schlecht durch – für Letztere könnte das dramatische Folgen haben.
Das Garten- und Tiefbauamt will für eine eindeutige Regelung neue Verkehrszeichen und Markierungen anbringen. Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliere dann konsequent das Parken auf Gehwegen und im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und Rettungszufahrten.
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Klar sei, dass die Neuordnung den hohen Parkdruck im Gebiet verschärfe, heißt es in der Mitteilung. Rund ein Viertel der oft regelwidrigen Abstellmöglichkeiten falle weg, ein Ausgleich sei wegen fehlender Flächen nicht möglich. Die Verwaltung appelliert deshalb an alle, die einen privaten Stellplatz haben, diesen zu nutzen. Außerdem empfiehlt sie Grundstückseigentümern, wenn möglich neue private Stellplätze anzulegen.
Bewohnerparkgebiet soll vor Fremdparkern schützen
Damit die vorhandenen Parkplätze vor allem Anwohnern zur Verfügung stehen, soll das gesamte Quartier von Komturplatz bis Buchenstraße als Bewohnerparkgebiet ausgewiesen und in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen werden. Damit soll das Parken von Innenstadtbesuchern vermieden werden, die dann mit der Bahn in die Stadt fahren.
Auch östlich der Zähringer Straße werden laut der Mitteilung Stuttgarter, Zähringer, Hinterkirch-, Lamey- und Wackerstraße sowie Kirchhofweg in das Bewohnerparkgebiet einbezogen. Wer dort ohne Anwohnerparkausweis parken möchte, zahle dafür 1,60 Euro pro Stunde oder 8 Euro für bis zu 24 Stunden. Sobald die Beantragung eines Bewohnerparkausweises möglich ist, werde das Bürgeramt die Bewohner mit einem Anschreiben informieren.