Staatsanwaltschaft sieht keine Vorteilsannahme bei Freiburgs früherem Wirtschaftsförderer Dallmann
Der Verdacht wog schwer: Vorteilsannahme. Ex-Wirtschaftsförderer Bernd Dallmann hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen – jetzt gab ihm die Staatsanwaltschaft Recht.
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Der Verdacht habe zu einem Image- und Vermögensschaden geführt, sagt Bernd Dallmann, der nun seinerseits rechtliche Schritte erwägt (Archivbild). Foto: Ingo Schneider
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Bernd Dallmann wegen des Verdachts der Vorteilsannahme eingestellt. Der frühere städtische Wirtschaftsförderer zeigte sich zufrieden über diese Entscheidung, die er so ...